Unser Hausbesuche-Service hilft Ihnen immer dann, wenn ein Besuch in unserer Praxis nicht möglich ist und ein Rezept mit Hausbesuch vom Arzt verordnet wurde.
• bei Pflegebedürftigkeit von Ihnen oder einem Familienangehörigen
• nach Unfällen, Verletzungen oder Operationen
• bei Immobilität aufgrund von Erkrankungen oder Behinderung
• bei Unsicherheit aufgrund von Alterschwäche, Sturzgefahr, Atemnot oder Schwindelgefühl
• bei Kurzzeit- oder Langzeitpflege
• bei ambulanter Pflege, im Pflegeheim oder in der Seniorenresidenz
• nach Krankenhausaufenthalten oder Entlassung aus der Rehaklinik